• Verkehrsmedizinische

    Untersuchungen bei uns

Verkehrsmedizinische Begutachtung

Diese Begutachtung wird i. d. R. von der Straßenverkehrsbehörde veranlasst.

Wenn Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Führerschein-Bewerbers oder -Inhabers bestehen, kann die Straßenverkehrsbehörde zu ihrer Entscheidung die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

Diese ärztliche Untersuchung betrifft hauptsächlich Bewerber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr und Fernreiseverkehr.

Die speziell für diese verkehrsmedizinische Begutachtung ermächtigten Ärzte werden dem Bewerber von der Fahrerlaubnisstelle genannt.

 

Unsere Sprechzeiten

Als Facharztpraxis gestalten wir unsere Sprechstunde ausschließlich durch die Vergabe von Terminen.
Wir bitten Sie daher, sich vorher telefonisch bei uns anzumelden. 

Rezepte per E-Mail bestellen

rezepte@noSpam.hno-adendorf.de – unter dieser Adresse nehmen wir Ihre Rezeptbestellung entgegen und benachrichtigen Sie umgehend über den Abholtermin oder in welchen Fällen eine Untersuchung vor Ort notwendig ist.

UNSERE PATIENTEN HABEN DAS WORT

Ich litt seit Jahren unter ständigem Ohrdruck. Es war ein unangenehmes Druckgefühl in den Ohren, das ich auch nicht durch Schlucken, Gähnen oder Zuhalten der Nase ausgleichen konnte. In der HNO Praxis konnte mir geholfen werden. Ich bin froh, dass ich mit meinem Problem zum HNO-Facharzt gegangen bin.