Verkehrsmedizinische Begutachtung
Diese Begutachtung wird i. d. R. von der Straßenverkehrsbehörde veranlasst.
Wenn Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Führerschein-Bewerbers oder -Inhabers bestehen, kann die Straßenverkehrsbehörde zu ihrer Entscheidung die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.
Diese ärztliche Untersuchung betrifft hauptsächlich Bewerber der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr und Fernreiseverkehr.
Die speziell für diese verkehrsmedizinische Begutachtung ermächtigten Ärzte werden dem Bewerber von der Fahrerlaubnisstelle genannt.